Leistungen
- Ferrari 355 Spider selber fahren in Bühl-Hundseck (reine Fahrzeit ca. 45 Min.)
- Einführung und Begleitung durch Streckencoach
- Spritverbrauch inklusive
- Erinnerungsfoto kann gemacht werden
- Keine Kaution
- Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung
Beschreibung
Lassen Sie sich von mehreren hundert PS, einem röhrenden Motor und einer gigantischen Kulisse beim Ferrari selber fahren begeistern. Sie nehmen hinter dem Steuer eines Ferrari F355 Spider Platz und erleben, was es heißt einen rassigen Sportwagen zu fahren.
Vermutlich können Sie es nach dem ersten Anblick des Flitzers kaum noch erwarten, endlich das Gaspedal zu betätigen, doch zunächst erhalten Sie natürlich noch eine Einweisung von einem erfahrenen Coach.
Jetzt steht Ihrer spannenden Fahrt nichts mehr im Weg und Sie lernen die Beschleunigung und die Geschwindigkeit des Ferraris kennen. In Ihrer ca. 45 minütigen Fahrt rund um Bühl-Hundseck werden Sie von einem ortskundigen Streckencoach begleitet, der das Fahren zu einem echten Erlebnis werden lässt.
Vor und nach Ihrem Ausflug haben Sie zusätzlich die Gelegenheit schöne Erinnerungsfotos von Ihrem Ferrari zu machen, damit Sie allen Daheimgebliebenen die Nase ein wenig lang machen können.
Ein besonderes Erlebnis wartet auf Sie, das ganz im Zeichen des Ferraris steht.
Teilnahmevoraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- Führerschein Klasse 3 oder B
- kein Alkohol- oder Drogeneinfluss
- es ist ein Haftungsausschluss zu unterzeichnen
Wetter
Durchführbarkeit abhängig von:
- starkem Regen
- Schnee
- Glatteis
Dauer
- ca. 60 Minuten (reine Fahrzeit ca. 45 Minuten)
Teilnehmer
Zuschauer
- zuschauen ist bei diesem Erlebnis leider nicht möglich
Mitzubringen
- bequeme Kleidung
- flaches, schmales Schuhwerk
Schadensersatz bei Terminänderung
- Im Sinne von 2. d. ist der Partner berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz zu fordern. Wird der Rücktritt bis 3 Wochen vor Fahrtantritt erklärt, beträgt der zu leistende pauschale Schadensersatz 70,00 €, danach bis zum Fahrtantritt 80,00 €. Dem Mieter steht das Recht zu, im Einzelfall nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist. Nach Fahrtantritt ist die volle vereinbarte Vergütung zu leisten.
Es liegen zurzeit keine Bewertungen vor.